Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Bereich des Schadensersatzes bei Behandlungsfehlern.
Ein Behandlungsfehler kann gravierende Folgen haben und sowohl körperliches als auch seelisches Leid verursachen. Als Patient haben Sie das Recht, für den erlittenen Schaden eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Dabei umfasst der Schadensersatz verschiedene Aspekte. Das Schmerzensgeld dient dazu, den erlittenen Schmerz und das emotionale Leid auszugleichen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung und der Dauer der gesundheitlichen Belastung. Darüber hinaus können die Kosten für alle medizinischen Maßnahmen, die infolge des Behandlungsfehlers erforderlich wurden, ersetzt werden. Dazu gehören Operationen, Rehabilitationsmaßnahmen und benötigte Medikamente.
Falls der Behandlungsfehler dazu geführt hat, dass Sie zeitweise oder dauerhaft Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, besteht ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls. Auch der sogenannte Haushaltsführungsschaden ist relevant, wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen können und Unterstützung benötigen. Zudem können finanzielle Belastungen berücksichtigt werden, die erst in Zukunft entstehen, beispielsweise Kosten für eine dauerhafte Pflege oder Renteneinbußen aufgrund von Erwerbsminderung..
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