FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Arzthaftung

Willkommen auf unserer FAQ-Seite! Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Arzthaftungsrecht. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
 

1. Was versteht man unter Arzthaftung?

Unter Arzthaftung versteht man die rechtliche Verantwortung eines Arztes oder einer medizinischen Einrichtung für Behandlungsfehler, Diagnosefehler oder Aufklärungsfehler, die zu gesundheitlichen Schäden bei Patienten führen. Betroffene haben in solchen Fällen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

2. Was zählt als Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt gegen anerkannte medizinische Standards verstößt, z. B. durch:

  • Eine falsche Diagnose oder fehlerhafte Therapie
  • Fehler bei Operationen oder medikamentösen Behandlungen
  • Unterlassen erforderlicher Untersuchungen

3. Was ist ein Aufklärungsfehler?

Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn der Arzt den Patienten nicht ausreichend über Risiken, Alternativen oder mögliche Folgen eines Eingriffs informiert hat. Ohne eine korrekte Einwilligung ist ein Eingriff rechtlich problematisch und kann zur Haftung führen.

4. Welche Ansprüche habe ich bei einem Behandlungsfehler?

Bei einem Behandlungsfehler können Sie unter anderem folgende Ansprüche geltend machen:

  • Schmerzensgeld: Für körperliche und seelische Beeinträchtigungen
  • Schadensersatz: Für finanzielle Einbußen, z. B. durch Verdienstausfall oder Behandlungskosten
  • Kostenübernahme: Für zukünftige Behandlungen und Therapien

5. Wie kann ich einen Behandlungsfehler nachweisen?

Der Nachweis eines Behandlungsfehlers erfordert häufig medizinische Gutachten und eine detaillierte Prüfung der Behandlungsunterlagen. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der Unterlagen und arbeiten mit spezialisierten Gutachtern zusammen.

6. Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche geltend zu machen?

Die allgemeine Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Fehlers. In manchen Fällen gelten Sonderfristen, z. B. bei Kindern oder besonders schweren Eingriffen. Daher ist es wichtig, frühzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen.

7. Was kostet mich die anwaltliche Beratung?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vereinbarung. Bei einer Erstprüfung Ihres Falls entstehen in der Regel keine Kosten. Zudem klären wir Sie transparent über alle Gebühren auf und prüfen, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung möglich ist.

8. Was passiert, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt?

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und setzen uns für eine umfassende Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.

9. Wer haftet bei einem Fehler – der Arzt oder das Krankenhaus?

Die Haftung kann je nach Fall beim behandelnden Arzt, dem Krankenhaus oder beiden Parteien liegen. In bestimmten Fällen haften auch weitere Beteiligte, etwa Anästhesisten oder Assistenzärzte, wenn sie in die Behandlung involviert waren.

10. Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Sie können uns über das Kontaktformular auf unserer Website erreichen oder uns telefonisch kontaktieren. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um Ihren Fall zu besprechen und die nächsten Schritte gemeinsam zu planen.

11. Kann ich Ihre Vertretung deutschlandweit in Anspruch nehmen?

Ja, selbstverständlich! Wir vertreten Mandanten in Arzthaftungsfällen deutschlandweit. Dank moderner Kommunikationswege können Besprechungen flexibel per Telefon oder Videoanruf erfolgen. Persönliche Termine sind natürlich ebenfalls möglich. Unser Ziel ist es, Ihnen unabhängig von Ihrem Wohnort eine kompetente und effiziente rechtliche Vertretung zu bieten – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.

Sie haben weitere Fragen oder benötigen Unterstützung?
Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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