Maik Fodor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Herzlich willkommen auf der Homepage Ihrer spezialisierten Kanzlei für Medizinrecht – ausschließlich für Patienten
Unsere Kernkompetenz liegt in der Durchsetzung Ihrer Rechte bei Behandlungsfehlern und ärztlichem Fehlverhalten. Als Fachanwalt für Medizinrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung im Bereich des Schadensersatzrechts und setze mich mit höchstem Engagement und rechtlicher Expertise für Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ein.
Unsere Kanzlei setzt sich ausschließlich für Patienten ein, die durch ärztliche Fehler geschädigt wurden. Wir stehen Ihnen mit langjähriger Expertise, Empathie und einer klaren Strategie zur Seite, um Ihre berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen. Unser oberstes Ziel ist es, für Gerechtigkeit zu sorgen und Ihre Interessen gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen nachhaltig zu vertreten.
Unser Versprechen:
Ihr Weg zur Gerechtigkeit beginnt hier!
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls
Wir wissen: Ein Behandlungsfehler bedeutet oft nicht nur körperliche und seelische Belastung, sondern auch ein langer Weg zu Gerechtigkeit. Wir begleiten Sie dabei kompetent, transparent und mit Empathie. Bei uns stehen Sie und Ihre Gesundheit im Mittelpunkt – juristisch und menschlich.
Vertrauen Sie auf Erfahrung, Fachwissen und Durchsetzungskraft im Medizinrecht – für Ihr gutes Recht als Patient.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir stehen Ihnen zur Seite – engagiert, diskret und lösungsorientiert.
Im Bereich der Geburtshilfe zählen Fehler während der Schwangerschaft, der Geburt oder der Nachsorge zu den häufigsten Haftungsfällen. Typische Versäumnisse sind das verspätete Reagieren auf Komplikationen wie Geburtsstillstand, das Unterlassen eines notwendigen Kaiserschnitts oder der unsachgemäße Einsatz von Hilfsmitteln wie einer Geburtszange. Solche Fehler können bei Neugeborenen zu schweren Gesundheitsschäden wie Sauerstoffmangel oder Schädelverletzungen führen. Auch unzureichende Nachkontrollen, etwa bei postpartalen Blutungen der Mutter, zählen zu häufigen Vorwürfen.
Haftungsfälle in der Zahnmedizin betreffen oft Diagnostikfehler, Behandlungsfehler oder mangelhafte Aufklärung. Beispiele hierfür sind fehlerhafte Implantationen, schlecht sitzende Prothesen oder nicht erkannte Entzündungen. Auch falsche oder unnötige Eingriffe, etwa bei der Wurzelbehandlung, können zu Schmerzen und Schäden am Kiefer führen. Besonders problematisch sind Behandlungsmaßnahmen, die zu Nervenschädigungen oder Kiefergelenkproblemen führen. Darüber hinaus müssen Patienten umfassend über Behandlungsalternativen, Risiken und Kosten informiert werden, da hier oft Missverständnisse auftreten.
Fehler im chirurgischen Bereich beziehen sich häufig auf die Operationsvorbereitung, den Eingriff selbst oder die Nachbehandlung. Beispiele hierfür sind unsachgemäße Schnitte, die Entfernung gesunder Gewebe oder das Vergessen von Instrumenten im Körper des Patienten. Auch Verwechslungen von Körperseiten, sogenannte „Seitenverwechslungen“, zählen zu den gravierenden Fehlern. Postoperative Komplikationen entstehen häufig, wenn Infektionen übersehen oder die Schmerztherapie unzureichend gestaltet wird. Solche Fehler können bleibende Schäden verursachen und in schweren Fällen sogar lebensbedrohlich sein.
In der Inneren Medizin entstehen Haftungsansprüche häufig durch fehlerhafte Diagnosen, verspätete Behandlungen oder falsche Medikamentengaben. Ein typisches Beispiel ist das Nichterkennen schwerer Erkrankungen wie einer Lungenembolie, eines Herzinfarkts oder einer Lebererkrankung. Auch die fehlerhafte Verschreibung oder Dosierung von Medikamenten, etwa bei der Behandlung von Diabetes oder Bluthochdruck, kann fatale Folgen haben. Häufig wird auch die fehlende Überprüfung von Laborergebnissen kritisiert, ebenso wie die mangelhafte Aufklärung über Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen der verordneten Medikamente.
In der Orthopädie und Unfallchirurgie beziehen sich Behandlungsfehler häufig auf operative Eingriffe an Knochen, Gelenken und Sehnen. Fehler bei der Diagnose, wie das Übersehen von Frakturen oder Sehnenrissen, können den Heilungsverlauf erheblich beeinträchtigen. Ein weiteres Risiko besteht bei der fehlerhaften Implantation von Prothesen oder einer unzureichenden Ruhigstellung nach Brüchen. Auch fehlerhafte Rehabilitationsanweisungen oder unzureichende postoperative Überwachung führen immer wieder zu Komplikationen. Solche Versäumnisse können zu dauerhaften Bewegungseinschränkungen und chronischen Schmerzen führen.
In der Gynäkologie treten Fehler vor allem bei operativen Eingriffen, Vorsorgeuntersuchungen und Verhütungsmaßnahmen auf. Häufig wird etwa das Übersehen von Tumoren oder Zysten kritisiert, was zu einer verspäteten Behandlung führen kann. Fehlerhafte Eingriffe wie eine unvollständige Gebärmutterentfernung oder fehlgeschlagene Sterilisationen sind ebenfalls mögliche Haftungsgründe. Auch die Aufklärung über Risiken bei pränatalen Untersuchungen, beispielsweise bei Fruchtwasseruntersuchungen, muss sorgfältig durchgeführt werden. Versäumnisse in diesem Bereich verletzen häufig das Selbstbestimmungsrecht der Patientin und führen zu rechtlichen Konsequenzen.
Die Notfallmedizin zeichnet sich dadurch aus, dass in kurzer Zeit lebenswichtige Entscheidungen getroffen werden müssen. Fehler entstehen hier häufig durch das Nichterkennen von lebensbedrohlichen Zuständen wie Schlaganfällen, Herzinfarkten oder inneren Blutungen. Zu den häufigen Fehlern gehören auch unzureichende Reanimationsmaßnahmen oder eine verspätete Medikamentengabe bei akuten Notfällen. Ebenso problematisch ist es, wenn Patienten in Notaufnahmen abgewiesen oder ihre Symptome nicht ernst genug genommen werden. Diese Versäumnisse können den Zustand des Patienten erheblich verschlechtern und sogar lebensgefährlich sein.
In der Onkologie kann ein Behandlungsfehler den gesamten Krankheitsverlauf erheblich beeinflussen. Zu den häufigsten Fehlern gehören verspätete Diagnosen, etwa wenn Tumore nicht rechtzeitig erkannt werden, oder unzureichende Befundbesprechungen. Auch fehlerhafte Chemotherapien oder falsch dosierte Bestrahlungen stellen häufige Haftungsgründe dar. Darüber hinaus spielt eine lückenlose Nachsorge eine entscheidende Rolle, um einen Rückfall oder Metastasenbildung rechtzeitig zu erkennen. Unterlassene Kontrollen können den Behandlungserfolg erheblich schmälern und gravierende Folgen für den Patienten haben..
Haftungsfälle in der Neurologie und Psychiatrie entstehen durch die Behandlung von neurologischen oder psychischen Erkrankungen. Zu den typischen Fehlern zählt das verspätete Erkennen eines Schlaganfalls, das Übersehen einer Demenz im Frühstadium oder eine unzureichende Therapie von Epilepsie. In der Psychiatrie sind Fehler häufig mit der medikamentösen Behandlung oder fehlenden Schutzmaßnahmen bei gefährdeten Patienten verbunden, etwa wenn ein suizidgefährdeter Patient unzureichend überwacht wird. Solche Fehler können zu langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen und sind juristisch oft besonders umstritten.
In der Kieferorthopädie beziehen sich Haftungsfälle meist auf Behandlungsfehler, falsche Diagnosen oder fehlerhafte Planung von kieferorthopädischen Maßnahmen. Häufige Beispiele sind der falsche Einsatz von Zahnspangen, fehlerhafte Anpassungen oder das Übersehen einer Fehlstellung des Kiefers, was zu einem unbefriedigenden Behandlungsergebnis führen kann. Besonders problematisch sind fehlerhafte Eingriffe, die später chirurgisch korrigiert werden müssen. Auch unzureichende Aufklärung über Behandlungsalternativen oder Risiken ist ein häufiger Streitpunkt. Solche Fehler können nicht nur ästhetische Probleme, sondern auch chronische Schmerzen und Funktionsstörungen im Kiefergelenk verursachen.
In der Kinder- und Jugendmedizin stehen Haftungsfälle oft im Zusammenhang mit verspäteten Diagnosen, Behandlungsfehlern oder einer unzureichenden Überwachung. Typische Fehler sind das Übersehen von Infektionen wie einer Meningitis, eine falsche Medikation oder das Nicht-Erkennen von Entwicklungsstörungen und genetischen Erkrankungen. Auch Impfkomplikationen oder Versäumnisse bei Vorsorgeuntersuchungen können zu Haftungsansprüchen führen. Besonders sensibel ist dieser Bereich, da bei Kindern Erkrankungen schnell schwerwiegende Folgen haben können. Darüber hinaus spielt die Aufklärung der Eltern über Behandlungsmöglichkeiten und Risiken eine zentrale Rolle, um Behandlungsfehler zu vermeiden und Haftungsansprüche zu minimieren.
In der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde entstehen Haftungsfälle häufig durch operative Eingriffe, falsche Diagnosen oder unzureichende Nachbehandlungen. Typische Beispiele sind das fehlerhafte Entfernen der Mandeln, Komplikationen bei Nasenoperationen oder das Übersehen von Tumoren im Kopf- und Halsbereich. Auch Behandlungsfehler bei Hörstörungen, etwa eine falsche Anpassung von Hörhilfen oder ein unzureichendes Erkennen von Entzündungen im Innenohr, können zu bleibenden Schäden führen. Ein häufiges Problem ist zudem die mangelhafte Aufklärung über die Risiken und Folgen eines Eingriffs, insbesondere bei Operationen an den Stimmbändern oder der Nasenscheidewand. Fehler in diesem Bereich können zu dauerhaften Funktionsstörungen wie Schluckbeschwerden, Heiserkeit oder Beeinträchtigungen des Gehörs führen.
In der Augenheilkunde entstehen Haftungsfälle vor allem durch fehlerhafte Diagnosen, unzureichende Behandlungen oder Komplikationen bei operativen Eingriffen. Typische Beispiele sind das Übersehen von ernsthaften Augenerkrankungen wie einem Glaukom, einer Netzhautablösung oder einer Hornhautentzündung. Auch Fehler bei der Durchführung von Augenoperationen, etwa bei Katarakt-Operationen oder refraktiven Laserbehandlungen, können gravierende Folgen wie Sehverlust oder bleibende Einschränkungen der Sehfähigkeit haben. Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist die fehlerhafte Anpassung von Kontaktlinsen oder die unzureichende Beratung zu Behandlungsmöglichkeiten und Risiken. Gerade bei operativen Eingriffen ist eine umfassende Aufklärung unerlässlich, um Haftungsansprüche zu vermeiden.
In der Anästhesiologie beziehen sich Haftungsfälle häufig auf Fehler bei der Narkosevorbereitung, der Durchführung und der Überwachung während oder nach der Operation. Typische Fehler sind eine fehlerhafte Dosierung der Betäubungsmittel, das Unterlassen einer gründlichen Anamnese, beispielsweise im Hinblick auf Allergien, oder Komplikationen bei der Intubation. Ebenso kann es vorkommen, dass ein Patient nicht ausreichend überwacht wird und lebenswichtige Funktionen wie Atmung oder Kreislauf nicht rechtzeitig stabilisiert werden. Auch sogenannte Wachzustände unter Vollnarkose ("intraoperative awareness") führen zu traumatischen Erlebnissen und Haftungsansprüchen. Eine lückenlose Dokumentation und eine umfassende Aufklärung sind in diesem sensiblen Bereich besonders wichtig, um mögliche Ansprüche zu vermeiden.
In der Dermatologie entstehen Haftungsfälle häufig durch fehlerhafte Diagnosen, unzureichende Behandlung oder Nachlässigkeit bei der Therapieüberwachung. Ein typischer Vorwurf ist das Übersehen oder Verwechseln von Hautkrebsarten wie Melanomen, was zu einer verspäteten oder falschen Behandlung führen kann. Auch allergische Hautreaktionen durch unsachgemäß verschriebene Medikamente oder kosmetische Behandlungen wie Lasertherapien oder Peelings können Haftungsgründe sein. Darüber hinaus spielt die Aufklärung über Risiken und mögliche Nebenwirkungen eine zentrale Rolle, etwa bei der Behandlung chronischer Hauterkrankungen wie Psoriasis oder Neurodermitis. Fehler in der Dermatologie können nicht nur ästhetische, sondern auch gesundheitliche und psychische Folgen für die Patienten haben.
In der Urologie entstehen Haftungsfälle häufig durch fehlerhafte Diagnosen, Behandlungsfehler oder Komplikationen bei operativen Eingriffen. Typische Beispiele sind das Übersehen von Tumoren in Blase, Nieren oder Prostata, was eine verzögerte Therapie zur Folge haben kann. Auch Fehler bei Operationen wie der Entfernung von Prostatagewebe, Nierentransplantationen oder der Versorgung von Harnleiterverengungen führen oft zu bleibenden Beeinträchtigungen. Ein weiteres Risiko besteht bei Eingriffen zur Behebung von Inkontinenz oder bei der Anlage eines künstlichen Blasenausgangs. Darüber hinaus ist eine umfassende Aufklärung über mögliche Komplikationen und alternative Behandlungsmethoden essenziell, um rechtliche Ansprüche zu vermeiden.
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Als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich Arzthaftungsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihren Fall sorgfältig zu prüfen und Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen. Ob es sich um Diagnosefehler, Behandlungsfehler oder unzureichende Aufklärung handelt – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte wahrzunehmen.
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